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   OLG Frankfurt, 18.03.1994 - 3 Ws 642/93 (StVollz)   

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OLG Frankfurt, 18.03.1994 - 3 Ws 642/93 (StVollz) (https://dejure.org/1994,3686)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.03.1994 - 3 Ws 642/93 (StVollz) (https://dejure.org/1994,3686)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. März 1994 - 3 Ws 642/93 (StVollz) (https://dejure.org/1994,3686)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 442
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.1994 - 3 Ws 642/93
    Grundlage dieser Argumentation ist also das verfassungsrechtlich verbürgte Gebot der Achtung der Entfaltungsfreiheit im privaten Lebensbereich (Artikel 2 Absatz 1 GG ), das durch die Verfassungsgarantie von Ehe und Familie (Artikel 6 Absatz 1 GG ) eine besondere Verstärkung erfahren hat (vgl. BVerfGE 57, 170, 178 m.w.N.).

    Ihre Beantwortung muß dem Umstand Rechnung tragen, daß die Wirkkraft der Grundrechte auch die Auslegung und Anwendung einfachrechtlicher Bestimmungen, also auch der Normen des Strafgesetzbuches beeinflußt: Die Vorschrift des § 185 StGB als formell und materiell verfassungsgemäße Beschränkung des Grundrechtes auf freie Entfaltungsmöglichkeit (Artikel 2 Absatz 1 GG ) ist wiederum im Lichte dieses Freiheitsgrundrechtes auszulegen (vgl. BVerfGE 57, 170, 179).

    Während die Rechtsbegriffe "Ehe und Familie" im Rahmen der Festlegung des Schutzbereiches von Artikel 6 Abs. 1 GG und das Verlöbnis durch die Vorschriften der §§ 1299 ff BGB eine exakte Definition erfahren haben (vgl. BVerfGE 10, 59, 66; 31, 58, 82; 49, 86, 300; 53, 254, 245; 62, 323, 330; 79, 256; 55, 134; 57, 170, 178; 80, 81, 90 f) und so die Festlegung des straffreien Raumes für ehrverletzende Äußerungen in jedem Einzelfall erlauben, handelt es sich bei dem Terminus "engster Freundeskreis" um einen alltagssprachlichen Begriff, dem es an vergleichbaren Abgrenzungskriterien ermangelt.

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach ausgesprochen, daß Briefe, die von Untersuchungshäftlingen aus dem Gefängnis nach außen gerichtet werden, in aller Regel die Ordnung der Anstalt im strengen Sinne nicht stören könnten (BVerfGE 33, 1, 16; 57, 170).

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.1994 - 3 Ws 642/93
    Während die Rechtsbegriffe "Ehe und Familie" im Rahmen der Festlegung des Schutzbereiches von Artikel 6 Abs. 1 GG und das Verlöbnis durch die Vorschriften der §§ 1299 ff BGB eine exakte Definition erfahren haben (vgl. BVerfGE 10, 59, 66; 31, 58, 82; 49, 86, 300; 53, 254, 245; 62, 323, 330; 79, 256; 55, 134; 57, 170, 178; 80, 81, 90 f) und so die Festlegung des straffreien Raumes für ehrverletzende Äußerungen in jedem Einzelfall erlauben, handelt es sich bei dem Terminus "engster Freundeskreis" um einen alltagssprachlichen Begriff, dem es an vergleichbaren Abgrenzungskriterien ermangelt.

    Es muß sich also - wie bei der Ehe (vgl. hierzu BVerfGE 80, 81 90 f) - um eine Lebensgemeinschaft handeln, die dialogisch ausgerichtet, dauerhaft verfestigt und auf gegenseitigen Beistand, Zuspruch und gegebenenfalls Unterhalt ausgelegt ist.

  • BVerfG, 08.07.1993 - 2 BvR 1576/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Anhalten des Briefs eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.1994 - 3 Ws 642/93
    Die Aufklärung der näheren Umstände und die Abwägung sind geboten, um dem Wechselspiel zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Entfaltung der Persönlichkeit des Gefangenen und den Schranken seiner Grundrechte aus den allgemeinen Gesetzen gerecht zu werden (vgl. BVerfGE -2. Kammer des 2. Senats - Beschluß vom 07.08.1993 - 2 BvR 1576/92 -).
  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.1994 - 3 Ws 642/93
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach ausgesprochen, daß Briefe, die von Untersuchungshäftlingen aus dem Gefängnis nach außen gerichtet werden, in aller Regel die Ordnung der Anstalt im strengen Sinne nicht stören könnten (BVerfGE 33, 1, 16; 57, 170).
  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.1994 - 3 Ws 642/93
    Während die Rechtsbegriffe "Ehe und Familie" im Rahmen der Festlegung des Schutzbereiches von Artikel 6 Abs. 1 GG und das Verlöbnis durch die Vorschriften der §§ 1299 ff BGB eine exakte Definition erfahren haben (vgl. BVerfGE 10, 59, 66; 31, 58, 82; 49, 86, 300; 53, 254, 245; 62, 323, 330; 79, 256; 55, 134; 57, 170, 178; 80, 81, 90 f) und so die Festlegung des straffreien Raumes für ehrverletzende Äußerungen in jedem Einzelfall erlauben, handelt es sich bei dem Terminus "engster Freundeskreis" um einen alltagssprachlichen Begriff, dem es an vergleichbaren Abgrenzungskriterien ermangelt.
  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.1994 - 3 Ws 642/93
    Während die Rechtsbegriffe "Ehe und Familie" im Rahmen der Festlegung des Schutzbereiches von Artikel 6 Abs. 1 GG und das Verlöbnis durch die Vorschriften der §§ 1299 ff BGB eine exakte Definition erfahren haben (vgl. BVerfGE 10, 59, 66; 31, 58, 82; 49, 86, 300; 53, 254, 245; 62, 323, 330; 79, 256; 55, 134; 57, 170, 178; 80, 81, 90 f) und so die Festlegung des straffreien Raumes für ehrverletzende Äußerungen in jedem Einzelfall erlauben, handelt es sich bei dem Terminus "engster Freundeskreis" um einen alltagssprachlichen Begriff, dem es an vergleichbaren Abgrenzungskriterien ermangelt.
  • BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81

    Verfassungskonforme Auslegung des § 1264 RVO

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.1994 - 3 Ws 642/93
    Während die Rechtsbegriffe "Ehe und Familie" im Rahmen der Festlegung des Schutzbereiches von Artikel 6 Abs. 1 GG und das Verlöbnis durch die Vorschriften der §§ 1299 ff BGB eine exakte Definition erfahren haben (vgl. BVerfGE 10, 59, 66; 31, 58, 82; 49, 86, 300; 53, 254, 245; 62, 323, 330; 79, 256; 55, 134; 57, 170, 178; 80, 81, 90 f) und so die Festlegung des straffreien Raumes für ehrverletzende Äußerungen in jedem Einzelfall erlauben, handelt es sich bei dem Terminus "engster Freundeskreis" um einen alltagssprachlichen Begriff, dem es an vergleichbaren Abgrenzungskriterien ermangelt.
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.1994 - 3 Ws 642/93
    Erstgenannte Gemeinschaft kann den Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG jedoch nicht beanspruchen (vgl. BVerfGE 36, 146, 165; 82, 6, 51).Im Falle des Verlöbnisses ist hingegen die Beziehung zwischen den Parteien bereits in erheblichem Umfange verrechtlicht (§§ 1299 ff BGB ) und durch zahlreiche, auch strafrechtliche (vgl. z. B. § 35 I, 139 III, 157 I, 213 I, 247, 258 VI, 259 II StGB ) und strafprozessuale (vgl. insbes. § 52 I Nr. 3 StPO ) Vorschriften abgesichert, daß ihr ebenfalls die Funktion der Begründung eines straffreien Raums zuerkannt werden kann (vgl. Joster in AK, StVollzG , 2. Aufl. § 31 , Rdr. 8).
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58

    Elterliche Gewalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.1994 - 3 Ws 642/93
    Während die Rechtsbegriffe "Ehe und Familie" im Rahmen der Festlegung des Schutzbereiches von Artikel 6 Abs. 1 GG und das Verlöbnis durch die Vorschriften der §§ 1299 ff BGB eine exakte Definition erfahren haben (vgl. BVerfGE 10, 59, 66; 31, 58, 82; 49, 86, 300; 53, 254, 245; 62, 323, 330; 79, 256; 55, 134; 57, 170, 178; 80, 81, 90 f) und so die Festlegung des straffreien Raumes für ehrverletzende Äußerungen in jedem Einzelfall erlauben, handelt es sich bei dem Terminus "engster Freundeskreis" um einen alltagssprachlichen Begriff, dem es an vergleichbaren Abgrenzungskriterien ermangelt.
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.1994 - 3 Ws 642/93
    Den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts über die Verwertbarkeit einer Drogenberatungskartei und von Scheidungsakten (BVerfGE 44, 353 ; 27, 344; 34, 205) ist nämlich der allgemeine Grundsatz zu entnehmen, daß der Schutzbereich der Privatsphäre eines Bürgers durch die von ihm zu duldende Zensur und ihr Wissen darum keine Lockerungen des Geheimnisschutzes bewirkt (vgl. BVerfGE 35, 35, 40).
  • BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 13/68

    Ehescheidungsakten

  • BGH, 20.12.1983 - VI ZR 94/82

    Widerruf von Äußerungen im kleinen Kreis

  • BVerfG, 14.11.1973 - 1 BvR 719/69

    Eheverbot der Geschlechtsgemeinschaft

  • BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 1284/79

    Härteklausel

  • BVerfG, 11.04.1973 - 2 BvR 701/72

    Untersuchungsgefangene

  • BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 684/72

    Einschränkung der Informationsfreiheit eines Untersuchungsgefangenen

  • OLG Hamburg, 23.01.1990 - 2 Ss 103/89
  • BVerfG, 18.01.1973 - 2 BvR 483/72

    Unzulässige Verwertung von Ehescheidungsakten im Disziplinarverfahren

  • OLG Frankfurt, 18.03.1993 - 3 Ws 723/92

    Forderung des Gefangenen; Eigengeldguthaben; Arbeitsentgelt; Pfändungsfreier

  • OLG Koblenz, 24.02.1989 - 10 U 283/88

    Beurteilung einer Behauptung bezüglich Anrufens zu Unzeiten und Verwendung

  • OLG Karlsruhe, 26.02.1985 - 3 Ws 10/85

    Beschwerde eines Angeklagten gegen den Beschluss des Landgerichts bzgl. der

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